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Pflichtverletzung Kein Schadenersatz für die bloße Nichterstellung von Steuererklärungen

Abo-Inhalt20.10.202554 Min. LesedauerVon OStA a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Erstellt der Steuerberater keine Erklärungen, führt dies nicht per se zu einer Schadenersatzpflicht (LG Münster 5.2.25, 110 O 44/23). |

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AUSGABE: KP 11/2025, S. 203 · ID: 50459876

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