Pflichtverletzung Kein Schadenersatz für die bloße Nichterstellung von Steuererklärungen
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| Erstellt der Steuerberater keine Erklärungen, führt dies nicht per se zu einer Schadenersatzpflicht (LG Münster 5.2.25, 110 O 44/23). |
Sachverhalt
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AUSGABE: KP 11/2025, S. 203 · ID: 50459876