Aufbewahrung/HandakteKann die Zehn-Jahres-Frist abgekürzt werden?
| Die meisten Steuerberater wissen, dass Unterlagen des Mandanten grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren sind. Viele wissen auch, dass diese Frist abgekürzt werden kann, wenn der Mandant zur Abholung der Unterlagen aufgefordert wird. Doch stimmt das wirklich noch? |
Unterscheidung in „enge“ und „weite“ Handakte
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: KP 7/2023, S. 130 · ID: 49231725

