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HonorartippFür die Honorarabrechnung brauchen Sie keine Leistungserfassung!

Abo-Inhalt14.02.20252 Min. LesedauerVon RA Hans-Günther Gilgan, Senden

| Immer noch bestimmt die Mehrzahl der Berufsangehörigen die Gebühren erst nach getaner Arbeit. Um die Angemessenheit der Vergütung hinsichtlich Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung für den Auftraggeber belegen zu können, müssen sie sich auf eine aussagekräftige Leistungserfassung stützen. Oft gelingt dieser Nachweis nicht, weil die Leistungserfassung diese Anforderung nicht hergibt. Aber selbst wenn, die Zeit dafür ist weg. Wenn nur 10 % der täglichen Arbeitszeit auf die rechtssichere Leistungsdokumentation entfallen, dann sind das über vier Stunden in der Woche. |

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AUSGABE: KP 3/2025, S. 54 · ID: 50215117

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