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SteuerberaterhaftungDrittschutzwirkung des Mandatsverhältnisses

Abo-Inhalt09.12.20242 Min. LesedauerVon OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Das Steuerberatungsmandat schützt nicht nur den Mandanten. Auch Dritte können in seinen Schutzbereich einbezogen sein. Dieser Drittschutz gilt aber nur eingeschränkt (LG Paderborn 22.10.21, 2 O 78/21). |

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AUSGABE: KP 1/2025, S. 17 · ID: 50141020

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