Datenschutz/HaftungDATEV-Panne in LODAS – Wer haftet und was ist zu tun?
Anfang Januar 2026 berichteten mehrere Quellen über einen Datenschutzvorfall im DATEV-Lohnsystem LODAS. Als Auslöser werden eine Störung und ein anschließender fehlerbehafteter „Workaround“ beschrieben. In der Folge wurden Probe-Lohnabrechnungen zeitweise falschen Empfängern/Kunden zugeordnet. Der Beitrag ordnet den Vorfall in die Rechtslage ein und gibt eine praxisfeste Checkliste, was Kanzleien tun können, wenn geschützte Daten durch eine Datenschutzpanne in falsche Hände gelangen.
Inhaltsverzeichnis
- Was war passiert?
- Datenschutzverletzung ja – auch ohne „Datenabfluss“
- Rollen nach DSGVO: Kanzlei meist Verantwortlicher, DATEV typischerweise Auftragsverarbeiter
- Rechtsfolge: Melde- und Informationspflichten
- Haftung nach Art. 82 DSGVO: Kanzlei haftet grundsätzlich, aber nicht grenzenlos und nicht automatisch
- Aufsicht und Bußgelder: Verantwortung – obwohl der Dienstleister „schuld“ ist
- Verschwiegenheitspflicht und § 203 StGB mitdenken
- „Haftet die Kanzlei?“ – Ja, sie bleibt verantwortlich. Ob sie haftet, entscheidet die Compliance.
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AUSGABE: KP 3/2026, S. 42 · ID: 50691176
