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Arbeitgeber müssen Kritik auf Bewertungsportalen hinnehmen

18.04.20255557 Min. Lesedauer IWW

Bewertungsportale

| Der BGH (11.3.25, VI ZB 79/23, Beschluss) hat entschieden, dass Arbeitgeber in der Regel keinen Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten von Bewertungsportalen haben. Dies gilt auch bei negativen Bewertungen, solange diese als Meinungsäußerungen gelten |

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