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Restaurant- und VerpflegungsdienstleistungenWeihnachtsgeschenk für die Gastronomie: „Gastrosteuer“ von 7 % USt jetzt amtlich!

Abo-Inhalt30.01.20263 Min. LesedauerVon Dr. Toni Kapfelsperger, München

Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde noch vor Weihnachten am 23.12.25 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 363). Darin enthalten ist auch die sog. Gastrosteuer, also die Änderung des Umsatzsteuersatzes für nach dem 31.12.25 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG regelt, dass „Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken“ dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen. Die Regelung ist zum 1.1.26 in Kraft getreten.

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AUSGABE: GStB 2/2026, S. 45 · ID: 50672880

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