UnternehmenssteuerrechtRestrukturierung von Unternehmensgruppen: Ausgliederungen auf eine Treuhand-KG als Chance
Das sog. Treuhandmodell hat sich in der nationalen Gestaltungsberatung etabliert. Es ist durch die BFH-Rechtsprechung zur gewerbesteuerlichen Transparenz der Treuhand-KG anerkannt (BFH 3.2.10, IV R 26/07, BStBl II 10, 751; 6.6.19, IV R 34/16, BFH/NV 19, 1078). Im Treuhandmodell wird eine Tochterpersonengesellschaft im Ergebnis wie eine gewerbesteuerliche Betriebsstätte behandelt, sodass die Besteuerungsfolgen mit denen einer gewerbesteuerlichen Organschaft vergleichbar sind. Auch im Bereich der Reorganisation von Unternehmen und Unternehmensgruppen bietet das Treuhandmodell interessante Gestaltungsoptionen. Nachfolgend werden die praxisrelevanten Möglichkeiten der Ausgliederung von Betriebsvermögen auf eine Tochterpersonengesellschaft dargestellt, die als Treuhand-KG ausgestaltet ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundzüge des Treuhandmodells
- 2. Ausgliederung des gesamten Betriebs oder eines Teilbetriebs auf eine Treuhand-KG
- 3. Ausgliederung des gesamten Betriebs auf mehrere Treuhand-KGs
- 4. Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter und Verbindlichkeiten auf eine Treuhand-KG
- 5. Ausgliederung teilweise auf NewCo-GmbH und teilweise auf Treuhand-KG, deren Alleinunternehmer die NewCo ist
- 6. Ausgliederung der Mitarbeiter – Treuhand-KG als Servicegesellschaft
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AUSGABE: GStB 1/2026, S. 26 · ID: 50648356