ArbeitgeberLohnsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein Gesundheitstraining der Arbeitnehmer
| Übernimmt ein Arbeitgeber Aufwendungen für die Teilnahme seiner Arbeitnehmer an gesundheitsfördernden Maßnahmen, stellt sich die Frage, ob die übernommenen Kosten als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer unterliegen. Das FG Nürnberg (8.5.25, 4 K 438/24; Rev. BFH VI R 9/25) hat entschieden, dass jedenfalls dann steuerbarer Arbeitslohn vorliegt, wenn es sich um eine die individuelle Gesundheitskompetenz des Arbeitnehmers stärkende Maßnahme des Arbeitgebers in Form einer „aktiven Selbstvorsorge“ zu einem bewussten Umgang mit eigenen Ressourcen handelt, die keinen Bezug zu berufsspezifisch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweist. |
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