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ArbeitgeberLohnsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein Gesundheitstraining der Arbeitnehmer

05.01.20262 Min. Lesedauer IWW

Übernimmt ein Arbeitgeber Aufwendungen für die Teilnahme seiner Arbeitnehmer an gesundheitsfördernden Maßnahmen, stellt sich die Frage, ob die übernommenen Kosten als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer unterliegen. Das FG Nürnberg (8.5.25, 4 K 438/24; Rev. BFH VI R 9/25) hat entschieden, dass jedenfalls dann steuerbarer Arbeitslohn vorliegt, wenn es sich um eine die individuelle Gesundheitskompetenz des Arbeitnehmers stärkende Maßnahme des Arbeitgebers in Form einer „aktiven Selbstvorsorge“ zu einem bewussten Umgang mit eigenen Ressourcen handelt, die keinen Bezug zu berufsspezifisch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweist.

Im Streitfall ging es um übernommene Aufwendungen für die Teilnahme von einzelnen (im Streitfall von Betriebsärzten ausgesuchten) Arbeitnehmern an einer als „Gesundheitstraining“ bezeichneten mehrwöchigen Kur, mit dem Ziel, dem teilnehmenden Arbeitnehmer durch theoretische und praktische Einheiten einen gesunden Lebensstil (u. a. Bewegungsförderung, gesunde Ernährung, psychische Gesundheit) näherzubringen. Nach Auffassung des FG waren die Aufwendungen gemäß § 3 Nr. 34 EStG in Höhe von 500 EUR steuerfrei und in Höhe des übersteigenden Betrags lohnsteuerpflichtig.

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AUSGABE: GStB 1/2026, S. 1 · ID: 50657373

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