UmsatzsteuerLiegt eine GiG vor bei Weiterverpachtung eines Betriebs durch den Erwerber?
| Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) setzt voraus, dass der übernommene Betrieb vom Erwerber zumindest in ähnlicher Weise fortgeführt wird. Was aber gilt, wenn der Erwerber den übernommenen Betrieb unmittelbar nach dem Kauf verpachtet und „nur“ der Pächter den Ursprungsbetrieb weiterführt? Das FG München (2.2.23, 14 K 2328/20, EFG 23, 722) hat entschieden, dass auch in diesem Fall eine GiG vorliegt. Allerdings hat es die Revision zugelassen, die beim BFH auch bereits vorliegt (V R 3/23). |
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AUSGABE: GStB 8/2023, S. 290 · ID: 49499804