Pensionszusage Keine Minderung der Pensionsrückstellung aufgrund nachträglich unwirksamer Betriebsvereinbarung
| Wird eine Betriebsvereinbarung über die Dynamisierung von Altersrenten nach dem Bilanzstichtag durch Gerichtsurteil für unwirksam erklärt, ist nach Auffassung des FG Düsseldorf (15.1.24, 6 K 2351/19 K; Rev. BFH XI R 10/24) die aufgrund der Betriebsvereinbarung passivierte Pensionsrückstellung nicht zu vermindern. Das letztinstanzliche Urteil stelle einen wertbegründenden Umstand dar, der bei der Bewertung der Rückstellung nicht zu berücksichtigen ist. |
Für den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten seien auch steuerrechtlich die Verhältnisse am Bilanzstichtag entscheidend, nicht die Sicht im späteren Veranlagungs-, Betriebsprüfungs- oder Rechtsbehelfsverfahren. Bessere Einsicht auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag ist danach nur in den rechtlichen Grenzen der Aufhellung der Bilanz durch (wert-)aufhellende Umstände zulässig. Auch für die Bildung und Bewertung einer Pensionsrückstellung nach § 6a EStG sei die – verobjektivierte – Einschätzung des Bilanzierenden zum Bilanzstichtag maßgeblich.
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AUSGABE: GStB 2/2025, S. 38 · ID: 50274012