GewerbesteuerKeine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt
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Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG hat sich zu einem ständigen Brennpunkt in der steuerlichen Gestaltungsberatung entwickelt. Der folgende praktische Fall stellt die jüngste Rechtsentwicklung dar. Im Kern geht es um die Schädlichkeit nicht begünstigter Nebentätigkeiten, die unentgeltlich ausgeübt werden (BFH 24.7.25, III R 23/23).
Sachverhalt
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AUSGABE: GStB 1/2026, S. 21 · ID: 50642259