UmsatzsteuerKein Vorsteuerabzug der Holding aus an die Tochtergesellschaft weitergereichten Leistungen
. 236252
| Holdinggesellschaften, die als Führungs- und Funktionsholding unternehmerisch ihren Beteiligungsgesellschaften gegenüber agieren, steht aus Eingangsleistungen grundsätzlich der Vorsteuerabzug zu, soweit diese einen unmittelbaren Bezug zu umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsleistungen aufweisen bzw. zu den Allgemeinkosten der unternehmerischen Holdingaktivitäten zählen. Die Rechtsprechung in diesem Bereich hat immer wieder für große Unsicherheit in der Praxis gesorgt. Mit seiner Entscheidung vom 15.2.23 (XI R 24/22, Abruf-Nr. 236252) hat der BFH nun für Konzernobergesellschaften neue Vorsteuerabzugsgrundsätze aufgestellt. |
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AUSGABE: GStB 7/2024, S. 256 · ID: 49983932