FinanzverwaltungEntstehung von jungem Verwaltungsvermögen bei Einbringungsvorgängen
| Mit gleichlautenden Ländererlassen vom 13.10.22 (BStBl I 22, 1517) hat die Finanzverwaltung erstmals zur Entstehung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen Stellung genommen. Dabei wird u. a. hervorgehoben, dass die Einbringung von Mitunternehmeranteilen in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft die Betriebszugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes grundsätzlich nicht ändert und kein junges Verwaltungsvermögen entsteht. Neben Planungssicherheit bedeutet dies in erster Linie eine konsequente Weiterentwicklung der verwaltungsseitig vertretenen Sichtweise zum jungen Verwaltungsvermögen. |
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AUSGABE: GStB 7/2023, S. 244 · ID: 49309149