Pkw-Unfall im AuslandEnde der Kfz-Steuerpflicht bei Beschlagnahme und Verschrottung
| Wird ein im Inland zugelassenes Fahrzeug, das aufgrund einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall in Italien beschlagnahmt wurde, mehrere Monate später verschrottet, endet die Kfz-Steuerpflicht bereits zum Beschlagnahmezeitpunkt (FG Münster 14.4.23, 10 K 824/22 Kfz). |
Im Streitfall war der Kläger am 6.1.20 mit seinem im Inland zugelassenen Kfz an einem Verkehrsunfall in Italien beteiligt. Im Zuge der Ermittlungen beschlagnahmten die Polizisten das Fahrzeug und zogen den Führerschein wegen fehlender Zulassung in Italien ein. Wegen zu hoher Kosten verzichtete der Kläger schließlich auf eine Ummeldung und entschied sich, das Fahrzeug verschrotten zu lassen. Wegen der erforderlichen Genehmigung der italienischen Behörden kam es erst am 20.6.20 zur Verschrottung. Erst danach wurden dem Kläger die Fahrzeugpapiere wieder ausgehändigt und er konnte das Fahrzeug zum 14.7.20 bei der inländischen Zulassungsbehörde abmelden.
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AUSGABE: GStB 8/2023, S. 279 · ID: 49494404