TestamentserrichtungDreizeugentestament: Unterschrift des Erblassers bei Schreibfähigkeit klar erforderlich
Abo-Inhalt05.01.20262 Min. Lesedauer IWW
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Das OLG München hatte sich im Erbscheinverfahren damit zu befassen, ob ein sog. Dreizeugentestament wirksam ist, obwohl die Erblasserin das Dokument nicht unterschrieben hatte. Mit Beschluss vom 30.10.25 (33 Wx 174/25 e, Abruf-Nr. 251417) stellt das OLG klar, dass das Testament zumindest dann unwirksam ist, wenn die Erblasserin zur Zeit der Abfassung noch in der Lage war, es eigenhändig zu unterschreiben.
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AUSGABE: GStB 1/2026, S. 5 · ID: 50657038