VermietungBehindertengerechter Umbau: Abzug ersparter Mietaufwendungen beim Gesellschafter als agB
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Wenn der Vermieter eine Wohnung für seinen Mieter behindertengerecht gestaltet, führt eine dadurch bedingte Mieterhöhung beim Mieter zu einer außergewöhnlichen Belastung (agB). Ist der Vermieter eine GmbH, an der der Mieter beteiligt ist, führt eine – trotz Umbaus – unterbliebene Mieterhöhung zwar zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Im Gegenzug gilt aber: Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als agB abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen (BFH 17.6.25, VI R 15/23).
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AUSGABE: GStB 1/2026, S. 3 · ID: 50648370