Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. GStB Gestaltende Steuerberatung
  3. Aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Steuer keine Masseverbindlichkeit

AbsonderungsrechtAus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Steuer keine Masseverbindlichkeit

25.06.20242 Min. Lesedauer IWW

| Wird ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Grundstück des Insolvenzschuldners während des laufenden Insolvenzverfahrens auf Betreiben des absonderungsberechtigten Gläubigers ohne Zutun des Insolvenzverwalters versteigert, gehört die auf den hierdurch entstandenen Veräußerungsgewinn entfallende Einkommensteuer nach Auffassung des FG Münster (25.1.24, 10 K 1934/21 E; Rev. BFH: IX R 6/24) nicht zu den Masseverbindlichkeiten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Zwangsversteigerung bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeleitet und das Grundstück hierdurch in Beschlag genommen wurde. |

Das FG konnte im Streitfall offenlassen, ob die Zwangsversteigerung der in der Insolvenzmasse befindlichen Eigentumswohnung aufgrund der Besonderheiten des Streitfalls überhaupt eine „willentliche“ Veräußerung i. S. d. § 23 EStG darstellt und damit der Tatbestand des § 23 EStG tatsächlich verwirklicht ist. Das FG war der Ansicht, dass die festgesetzte Einkommensteuer, soweit diese auf den Gewinn aus der Veräußerung der Eigentumswohnung entfällt, entgegen der Auffassung des FA keine Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO darstellt.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: GStB 7/2024, S. 234 · ID: 50059664

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte