Immobilienbesitz Zugriff der Insolvenzmasse auf eine Immobilie nach Veräußerung und Einräumen eines Wohnungsrechts
| Not macht erfinderisch. Dies gilt gerade vor der absehbaren Insolvenz bei vorhandenem Immobilienbesitz. Insoweit galt es bisher als Schuldnertrick, die Immobilie an einen Dritten mit der Belastung eines Wohnrechts zugunsten des späteren Insolvenzschuldners zu veräußern, wobei die Ausübung des Wohnrechts durch einen anderen als den eingetragenen Berechtigten ausgeschlossen wird. Keine Frage, dass der „Dritte“ dem Schuldner stets sehr nahestand. Dem ist der BGH jetzt entgegengetreten. |
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AUSGABE: FMP 6/2023, S. 106 · ID: 49409774