InsolvenzZahlung von Nutzungsentgelt
| Zahlt der Mieter nach wirksamer Kündigung des Mietvertrags für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache die vereinbarte Miete, kommt die Annahme eines Bargeschäfts in Betracht. |
Die Insolvenzschuldnerin hatte nach der Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses durch den Vermieter aufgrund der gleichwohl fortgesetzten Nutzung die vertraglich vereinbarte Miete noch für zehn Monate im Jahr 2015 gezahlt. Im November 2015 stellte sie einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung. Der Insolvenzverwalter fordert die Zahlungen nun zurück. Der BGH (17.10.24, IX ZR 244/22, Abruf-Nr. 244674) verneint eine Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO.
AUSGABE: FMP 1/2025, S. 5 · ID: 50238202