Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. FMP Forderungsmanagement professionell
  3. Unwirksamer Maklervertrag und die Folgen einer nachträglichen Bestätigung

MaklervertragUnwirksamer Maklervertrag und die Folgen einer nachträglichen Bestätigung

Abo-Inhalt09.01.20261 Min. Lesedauer IWW

Gestaltet der Makler bei einem elektronisch geschlossenen Maklervertrag die Annahmeerklärung des Verbrauchers entgegen § 312j Abs. 3 BGB nicht als ausdrückliche Bestätigung der Provisionspflicht aus, ist der Maklervertrag nach § 312j Abs. 4 BGB nicht schwebend, sondern endgültig unwirksam.

Das sagt der BGH (9.10.25, I ZR 159/24, Abruf-Nr. 251228), sieht für den Makler aber eine Hintertür. Ist ein Maklervertrag mangels Wahrung der Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB nach § 312j Abs. 4 BGB unwirksam, kann der Verbraucher gemäß § 141 Abs. 1 BGB den Neuabschluss des Vertrags durch eine einseitige Bestätigung bewirken. Die Bestätigung unterliegt zur Vermeidung eines Umgehungsgeschäfts im Sinne von § 312m Abs. 1 S. 2 BGB dem Erfordernis des § 312j Abs. 3 BGB, sodass der Verbraucher ausdrücklich bestätigen muss, sich zu einer Zahlung zu verpflichten.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: FMP 1/2026, S. 3 · ID: 50646090

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte