Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. FMP Forderungsmanagement professionell
  3. Streitwert bei der Übermittlung von Positivdaten

KostenrechtStreitwert bei der Übermittlung von Positivdaten

Abo-Inhalt13.11.20259 Min. Lesedauer IWW

| Der Wert des Unterlassungsantrags in Fällen der Übermittlung von Positivdaten ist im Regelfall mit nicht mehr als 1.000 EUR zu bemessen. |

Bei Unterlassungsanträgen stellt nach Auffassung des OLG Frankfurt (16.6.25, 6 W 75/25, Abruf-Nr. 249942) grundsätzlich die Angabe des Streitwerts in der Klageschrift ein erhebliches Indiz dar. Dies gilt indes nicht ohne Weiteres, wenn hinter der klagenden Partei eine Rechtsschutzversicherung steht, da in diesem Fall zu hohe Vorstellungen vom Wert der Klageforderung nicht mit einem durch die Klagepartei selbst zu tragenden Prozesskostenrisiko verbunden sind. Das OLG hat vor diesem Hintergrund eine erstinstanzliche Streitwertfestsetzung geändert. Wegen der Möglichkeit, die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung von Amts wegen zu ändern (§ 63 Abs. S. 1 Nr. 2 GKG), besteht bei Streitwertbeschwerden kein Verschlechterungsverbot.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: FMP 11/2025, S. 187 · ID: 50568604

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte