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Verzug Nicht immer ist eine Mahnung erforderlich

Abo-Inhalt07.07.2023649 Min. Lesedauer IWW

| Oft ist es schwierig, den Zugang einer Mahnung im Sinne des § 286 Abs. 1 BGB zur Herbeiführung des Verzugs nachzuweisen. Auch gibt es Situationen, in denen streitig sein kann, wann die Mahnung ausgesprochen wurde. In all diesen Fällen hilft es, wenn der Verzug nicht von einer Mahnung abhängig, sondern diese entbehrlich ist, wie ein aktueller Fall des BGH zeigt. |

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AUSGABE: FMP 8/2023, S. 142 · ID: 49587151

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