ZustellungGeänderte Postlaufzeiten beachten
Abo-Inhalt13.11.202520 Min. Lesedauer IWW
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entscheidung
OLG Frankfurt| Im Forderungsmanagement sind vielfach Fristen zu beachten. Dies gilt für die Ausübung von Gestaltungsrechten ebenso wie im Kontext gerichtlicher Verfahren zur Titulierung und Vollstreckung, einschließlich der Rechtsmittel. Die Kommunikation per Post ist – trotz aller elektronischer Möglichkeiten – noch nicht aus dem Alltag verschwunden. Das OLG Frankfurt (18.9.25, 6 UF 176/25, Abruf-Nr. 250558) musste sich jetzt mit der Frage beschäftigen, welche Postlaufzeiten noch erwartet werden dürfen, um eine Frist zu wahren. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FMP 11/2025, S. 192 · ID: 50568609