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FluggastrechteDie Folgen fehlender Gepäckstücke

Abo-Inhalt18.12.202210472 Min. Lesedauer IWW

| Schafft es ein Luftverkehrsunternehmen über mehrere Wochen hinweg nicht, das Gepäck der Passagiere auf einer bestimmten Linienverbindung in ein entferntes und weniger entwickeltes Land zuverlässig zeitgleich zu befördern, muss es Kunden, die diese Flugverbindung dann buchen möchten, darauf hinweisen, dass sie vor Ort möglicherweise für mehrere Tage ohne ihr Gepäck auskommen müssen. |

Unterbleibt dieser Hinweis und verwirklicht sich die Gefahr, ist der betroffene Fluggast nach Auffassung des OLG Celle (20.10.22, 11 U 9/22, Abruf-Nr. 232670) so zu stellen, als wenn er den Luftbeförderungsvertrag nicht geschlossen hätte. Dabei wendet das OLG die einschlägigen Anspruchsgrundlagen ab. Derjenigen Luftbeförderung, die ohne das Gepäck erfolgt, kommt dann im Rahmen der Schadenabwicklung kein als Vorteil anzurechnender Wert zu.

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AUSGABE: FMP 1/2023, S. 5 · ID: 48768275

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