InsolvenzAuch das Finanzamt unterliegt der Insolvenzanfechtung
| Der Annahme einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung durch die Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer stehen weder das von der Entstehung der Steuer abhängige Recht zum Vorsteuerabzug noch eine (unterstellte) Pflicht zur Berichtigung des getätigten Vorsteuerabzugs entgegen. |
. 239834
Im Fall des BGH (8.2.24, IX ZR 194/22, Abruf-Nr. 239834) hatte die Insolvenzschuldnerin nach Antragstellung und kurz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung 13 Mio. EUR Einfuhrumsatzsteuer gezahlt und diese zugleich im Wege des Vorsteuerabzugs wieder geltend gemacht. Während das Finanzamt meint, hier liege ein „Nullsummenspiel“ vor, war der Sachwalter der Auffassung, das Finanzamt müsse die 13 Mio. EUR zurückzahlen. Das sah auch der BGH so. Das Vorsteuerabzugsrecht entstehe nicht erst mit der Umsatzsteuerzahlung, sondern bereits mit der Steuerentstehung, sodass es an der Verknüpfung zur Zahlung (= Rechtshandlung) fehle.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: FMP 5/2024, S. 76 · ID: 49990515