Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. FMP Forderungsmanagement professionell
  3. Anforderungen bei der Zustellung einer einstweiligen Verfügung

ZustellungAnforderungen bei der Zustellung einer einstweiligen Verfügung

Abo-Inhalt09.01.20261 Min. Lesedauer IWW

Stellt der Rechtsanwalt eine einstweilige Verfügung gemäß § 195 ZPO ohne Signaturdatei des Gerichts der Gegenseite zu, liegt ein Zustellungsmangel vor.

Nach § 929 Abs. 2 ZPO muss die einstweilige Verfügung innerhalb eines Monats dem Verfügungsbeklagten zugestellt werden. Ansonsten ist sie vom Gericht aufzuheben. Der Antragsteller, der eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, muss diese gemäß § 929 ZPO vollziehen. Durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung soll dem Antragsgegner verdeutlicht werden, dass der Antragsteller bereit ist, die Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Untersagungsgebot zu betreiben. Dies bedeutet auch, dass der Antragsteller gewillt ist, das Haftungsrisiko nach § 945 ZPO einzugehen. Die Vollziehung erfolgt in der Regel mit der Zustellung der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner bzw. dessen bestellten Prozessbevollmächtigten.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: FMP 1/2026, S. 2 · ID: 50646059

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte