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UnterbringungUnterbringungsentscheidung erfordert persönliche Anhörung durch erkennenden Richter

Abo-Inhalt03.11.202585 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Die Möglichkeit, die vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotene Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe vorzunehmen, ist zwar gesetzlich nicht ausgeschlossen. Sie ist aber auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt. Macht das Gericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen. Das hat der BGH entschieden. |

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AUSGABE: FK 12/2025, S. 206 · ID: 50513592

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