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Störung der GeschäftsgrundlageRückforderbarkeit einer Geldzuwendung von Großeltern an ihren Enkel

Abo-Inhalt15.08.20225870 Min. LesedauerVon RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM-Anwaltssozietät, Münster

| Ob die Großeltern vom Enkel eine Geldzuwendung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage bzw. wegen behaupteter Zweckverfehlung zurückfordern können, hat das OLG Zweibrücken entschieden. |

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AUSGABE: FK 9/2022, S. 151 · ID: 48357295

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