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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Abo-Inhalt20.11.2025107 Min. Lesedauer IWW

ökologisches Bewusstsein und der CO2-Fußabdruck sind mittlerweile in der Unterhaltsberechnung angekommen.

Das OLG Karlsruhe (16.7.25, 5 WF 96/24) hat im Rahmen der VKH-Überprüfung zur unterhaltsrechtlichen Einordnung sog. „Jobräder“ entschieden. Streitig war im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, in welcher Höhe er sich einen geldwerten Vorteil für die Nutzung des Fahrrads zurechnen lassen muss.

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AUSGABE: FK 12/2025, S. 2 · ID: 50609083

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