LebensversicherungenLebensversicherungen in der familienrechtlichen Auseinandersetzung
| Ende 2020 gab es in der Bundesrepublik mehr als 83 Mio. abgeschlossene Lebensversicherungsverträge, die, soweit es sich nicht um Risikolebensversicherungen handelt, im Fall einer Scheidung entweder im Zugewinnausgleich oder im Versorgungsausgleich auszugleichen sind. Im Hinblick auf Haftungsrisiken ist es deshalb notwendig, diese zutreffend zuzuordnen. Zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen haben sich mit Fragen zu Lebensversicherungen im Rahmen der familienrechtlichen Auseinandersetzung befasst. Der Beitrag beantwortet einige davon. |
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AUSGABE: FK 5/2023, S. 82 · ID: 48418782