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UnterbringungKeine Anhörung ohne Verfahrenspfleger

Abo-Inhalt01.08.20226474 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Eine Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft. Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht vor der Anhörung bekannt gegeben, ist der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzt. |

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AUSGABE: FK 9/2022, S. 149 · ID: 48411144

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