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Impfung gegen COVID-19Impfwunsch einer 15-Jährigen ist besonders beachtlich

02.01.202310633 Min. Lesedauer IWW

| Lehnt die allein sorgeberechtigte Mutter eine Impfung strikt ab, ist dies ein Sorgerechtsmissbrauch, der dem Kindeswohl zuwiderläuft und den Teilentzug der elterlichen Sorge rechtfertigt (OLG Zweibrücken 28.7.22, 2 UF 37/22, Abruf-Nr. 232783). |

Die 15-jährige Tochter T lebt nicht mehr bei der allein sorgeberechtigten Mutter M und möchte auch nicht zurück. Die T hat seit längerer Zeit den Wunsch geäußert, gegen Corona geimpft zu werden, was die M ablehnt. Das Familiengericht hat auf Anregung des Jugendamts der M die elterliche Sorge in dem Teilbereich des Rechts zur Entscheidung über eine COVID-19-Impfung entzogen und die Ergänzungspflegschaft angeordnet. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der M ist erfolglos.

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AUSGABE: FK 2/2023, S. 19 · ID: 48867801

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