MietrechtGrund für Eigenbedarfskündigung entfallen: Vermieter wegen Betrug verurteilt
09.12.2025101 Min. Lesedauer IWW
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Das AG Hamburg-Bergedorf hat entschieden, dass den Vermieter eine Garantenpflicht trifft, den wegen Eigenbedarf gekündigten Mieter bis zu dessen tatsächlichem Fortzug aus der Wohnung über einen Wegfall des geltend gemachten Eigenbedarfs aufzuklären. Das AG hat den Vermieter wegen Betrug verurteilt und die Einziehung von Wertersatz angeordnet (AG Hamburg-Bergedorf 29.5.24, 412 Ds 25/23, n. rkr.; Abruf-Nr. 245900).
Im Grundsatz ist Folgendes geklärt:
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AUSGABE: FK 1/2026, S. 3 · ID: 50649382