Postmortales VaterschaftsfeststellungsverfahrenGenDG steht der Einholung eines Abstammungsgutachtens im Ausland entgegen
| Das OLG Celle hat eine ausländische abstammungsrechtliche Untersuchung abgelehnt. Es bestehe ein Beweisverwertungsverbot, da unklar sei, ob dort die Vorgaben des Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG) eingehalten würden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 2/2024, S. 23 · ID: 49827370