HärtefallscheidungAuslegung eines verfrühten Scheidungsantrags
| Ein Antrag, mit dem ein verfrühter Ehescheidungsantrag zurückgewiesen werden soll, ist nicht als Feststellungsantrag auszulegen, dass die Voraussetzungen für eine Ehescheidung derzeit nicht vorliegen. Das hat das OLG Hamburg entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 1/2023, S. 4 · ID: 48598335