VersorgungsausgleichAnspruch auf Teilhabe an einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung klar definiert
| Das OLG Oldenburg hat entschieden, in welcher Konstellation ein Ausgleich einer Privatvorsorge wegen Invalidität/privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wegen grober Unbilligkeit nicht auszugleichen ist (24.3.24, 3 UF 108/23, Abruf-Nr. 247982). |
Beim Mann (M) liegt die Voraussetzungen des § 28 VersAusglG vor. Hiernach ist ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität auszugleichen, wenn bei der Ausgleichspflichtige der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und der Ausgleichsberechtigte am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Trotz der Verweisung in § 28 Abs. 3 VersAusglG auf die Vorschriften des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs (VA) ist der Ausgleich von Amts wegen im Verbundverfahren durchzuführen (OLG Stuttgart 10.9.20, 16 UF 53/20).
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