EinkommensteuerUnentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine juristische Person zu Buchwerten
Vor dem FG Baden-Württemberg stritten die Beteiligten eines Klageverfahrens über die ertragsteuerrechtliche Frage, ob eine unentgeltliche Übertragung von einem Teil eines Kommanditanteils auf eine nicht gemeinnützige Stiftung nach § 6 Abs. 3 S. 1 EStG unter Beibehaltung der Buchwerte zulässig ist. Das FG (6.6.25, 5 K 397/24; Rev. BFH IV R 13/25, Einspruchsmuster) entschieden, dass die auf den streitgegenständlichen Teil-Mitunternehmeranteil entfallenden stillen Reserven aufzudecken und als laufender Gewinn aus Gewerbebetrieb zu erfassen waren.
Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so sind nach § 6 Abs. 3 S. 1 EStG bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; dies gilt auch bei der unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person.
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