Vermietung und VerpachtungSchuldzinsen bei Grundstücksverkauf: Kaufpreisverwendung steuerlich entscheidend
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Wird ein vermietetes Grundstück bei Anschaffung oder Herstellung fremdfinanziert, sind die anfallenden Schuldzinsen als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Die Situation ändert sich jedoch dann, wenn der Steuerpflichtige das Grundstück veräußert und nach der Veräußerung weiterhin Schuldzinsen anfallen. Aber auch in derartigen Fällen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein weiterer Schuldzinsenabzug möglich. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn der erzielte Veräußerungserlös nahen Angehörigen zugewendet wird.
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AUSGABE: ErbBstg 3/2026, S. 68 · ID: 50669774