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TestamentserrichtungOLG stellt klar: Ersatzerbenbestimmung hat Vorrang vor Anwachsung

Abo-Inhalt25.11.2025130 Min. LesedauerVon RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn

| Das OLG Brandenburg hatte die Erbfolge eines Erblassers zu klären, der seine Geschwister in einem Testament als Erben eingesetzt hatte. Der Erblasser setzte in seinem Testament seinen Bruder und seine Schwester je zu 50 % als Erben ein. Der Bruder verstarb aber Jahre später vor dem Erblasser. Das OLG hatte in seinem Beschluss vom 24.9.25 nun zu entscheiden, ob die Schwester des Erblassers Alleinerbin geworden ist oder ob auch der Sohn des vorverstorbenen Bruders Ersatzerbe werden sollte? |

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AUSGABE: ErbBstg 12/2025, S. 293 · ID: 50628458

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