ErbschaftsteuerMittelbar vom Gesellschafter an die Gesellschaft verpachteter Grundbesitz ist Verwaltungsvermögen
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
entscheidung
FG Münster| Die mittelbare Verpachtung eines Grundstücks über einen Dritten an die Gesellschaft schließt die Anwendung der Rückausnahme nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG aus. Das Grundstück zählt zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen – wie das FG Münster mit Urteil vom 3.7.25 (3 K 469/24) klargestellt hat. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: ErbBstg 12/2025, S. 295 · ID: 50611262