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Betrieb eines ParkhausesGeerbtes Parkhaus als erbschaftsteuerlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

Abo-Inhalt24.07.2024541 Min. LesedauerVon Dr. Katrin Dorn, München und Dr. Thomas Stein, Ulmvon Dr. Katrin Dorn, München und Dr. Thomas Stein, Ulm

| Mit Urteil vom 28.2.24 (II R 27/21, Abruf-Nr. 242235) hat der BFH klargestellt, dass im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze erbschaftsteuerlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen darstellen. Dabei widerspricht der BFH auch der Auffassung der Finanzverwaltung, die in Ausnahmefällen für den vergleichbaren Fall der Beherbergungsbetriebe eine Begünstigung bislang gewährt hat (vgl. R E 13b.13 S. 3 ErbStR). Abzuwarten bleibt, wie die Finanzverwaltung auf dieses Urteil reagieren wird. |

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AUSGABE: ErbBstg 8/2024, S. 179 · ID: 50085219

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