BetriebsvermögenBegünstigung von BV bei Umstrukturierungen und Verstoß gegen Behaltensfristen
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entscheidung
FG Münster| Ein Verstoß gegen die Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG in der Fassung vom 1.7.11 liegt dann vor, wenn bei der Ausgliederung eines geerbten Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft neben Geschäftsanteilen eine Forderung gegen die Kapitalgesellschaft als Gegenleistung eingeräumt wird – so das FG Münster mit Urteil vom 25.2.25 (3 K 2046/23 Erb, Rev. BFH II R 20/25). |
Sachverhalt
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AUSGABE: ErbBstg 9/2025, S. 214 · ID: 50471914