KapitalgesellschaftenAbleitung des Anteilswerts einer Kapitalgesellschaft aus Verkäufen zwischen fremden Dritten
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| Der Wert von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 11 Abs. 2 S. 3 BewG auf den Substanzwert begrenzt, wenn eine Ableitung des (niedrigeren) gemeinen Werts aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG möglich ist. Zur Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen zwischen fremden Dritten nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG können allerdings solche Verkäufe nicht herangezogen werden, bei denen über Jahre hinweg regelmäßig derselbe Preis zugrunde gelegt wird (BFH 25.9.24, II R 15/21). |
Sachverhalt
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AUSGABE: ErbBstg 4/2025, S. 85 · ID: 50347941