Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. EE Erbrecht effektiv
  3. Zur Auslegung und Verwirkung der Regelung „entgegen dem Willen“ in einer Pflichteilsstrafklausel

EEErbrecht effektiv

PflichtteilsstrafklauselZur Auslegung und Verwirkung der Regelung „entgegen dem Willen“ in einer Pflichteilsstrafklausel

04.08.202556 Min. Lesedauer IWW

| Das OLG Zweibrücken (9.7.25, 8 W 56/24, Abruf-Nr. 249382) hat über die Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel entschieden. |

Die Erblasserin hatte zusammen mit ihrem Ehemann ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament errichtet, das folgende Pflichtteilsstrafklausel enthielt: „Für den Fall, dass eines der Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten entgegen dem Willen des überlebenden Ehegatten einen Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend macht und diesen auch erhält, bestimmen wir, dass er nicht Erbe des Längstlebenden wird.“

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: EE 8/2025, S. 128 · ID: 50491448

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte