NachlassverbindlichkeitenZahlungen eines Beschenkten an (Nach-)Erben zur Sicherung des Geschenkten sind abzugsfähig
| Der BFH (6.5.21, II R 24/19) hat entschieden, dass Zahlungen eines Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen beeinträchtigter Vertrags- bzw. Nacherben bei der Schenkungsteuer steuermindernd zu berücksichtigen sind. Das gelte auch dann, wenn die Zahlungen aufgrund eines Vergleichs erbracht werden, sofern die Ansprüche ernstlich geltend gemacht wurden. § 29 Abs. 1 ErbStG schließe eine Berücksichtigung von Aufwendungen nach § 10 Abs. 5 ErbStG nicht aus. |
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AUSGABE: EE 1/2022, S. 3 · ID: 47754940
