Testamentsauslegung„Nahestehende Person“ in der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB
| Das OLG Köln hatte sich mit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB und insbesondere mit dem Personenkreis der „nahestehenden Personen“ zu beschäftigen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: EE 1/2024, S. 4 · ID: 49696592