PfändungErbanteilpfändung bei Konten der Erbengemeinschaft: Ist die Bank Drittschuldnerin oder nicht?
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Welcher Anspruch ist bei der Bank pfändbar?
| Kann ein Pfändungsgläubiger den Erbanteil eines Miterben an einem Konto des Erblassers durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) direkt gegenüber der Bank als Drittschuldnerin geltend machen, wenn der Erblasser verstorben ist und die Erbengemeinschaft einen Erbschein erhalten hat? Oder ist die Bank in diesem Fall zu Recht nicht Drittschuldnerin, sodass nur der Auseinandersetzungsanspruch der Erbengemeinschaft pfändbar ist? Anhand eines Falls aus der Praxis gibt dieser Beitrag die Antwort sowie Hinweise zum Ausfüllen des Pfändungsformulars. |
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AUSGABE: EE 11/2025, S. 192 · ID: 50578659