WertbestimmungDie wertmäßige – gutachterliche – Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen und deren Überprüfung
| Sollen Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden, ist bei deren Prüfung zwischen den einzelnen Pflichtteilsansprüchen und deren Bewertung zu unterscheiden. Die Höhe des sog. ordentlichen Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303, 2317, 2311, 2314 BGB) bestimmt sich nach dem (Netto-)Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Dies ist der Differenzwert zwischen dem Aktiv- und dem Passivbestand des Nachlasses. Zum Aktivbestand des Nachlasses zählen alle vererblichen Vermögenswerte des Erblassers, wie z. B. Kontoguthaben, Immobilienvermögen, Kunstwerke, Möbel etc. Zum Passivbestand des Nachlasses zählen die Erblasser- und Erbfallschulden. |
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AUSGABE: EE 3/2025, S. 50 · ID: 50294277